„…fortan lieber in Berlin unter Wienern, als in Wien unter Kremsern.“

Der Wiener „Sprechsteller“ (nach Kurt Tucholsky) Anton Kuh hatte, wie es scheint, mit seinem berühmtgewordenen Satz „…fortan lieber in Berlin unter Wienern, als in Wien unter Kremsern“ leben zu wollen, recht. Zeitgenössisch betrachtet haben das eine Polizistin und ein Polizist in Krems untermauert. Während der Balkan sprichwörtlich in Wien beginnt, beginnt also der Wilde Westen – nicht sprichwörtlich – in Krems. Dort kann es schon vorkommen, dass zwei mutmaßlich Jugendliche (14 und 17 Jahre) von PolizistInnen mutmaßlich bei einem mutmaßlichem Diebstahl durch mutmaßlichem Einbruch von Hinten mutmaßlich niedergeschossen werden.

Zynisch? Mitnichten.

In den mutmaßlich üblich verdächtigen österreichischen Medien jagt seit diesem Fall de Facto ein scheinbar orgiastischer Law- and Order Artikel den Nächsten. Die Anzahl zynischer Leserbriefe ist ebenfalls bemerkenswert.  Nun, in genau diesen Blättern ist auch gerne von „Lausbubenstreichen“ zu lesen,   vornehmlich wenn Gedenkfeiern in ehemaligen Konzentrationslagern mit Softguns und „Heil Hitler“-Rufen gestört werden. Vergleicht man den juristischen Strafrahmen, so ergibt sich folgendes:

Während bei einem Eigentumsdelikt mit Strafrahmen von 6 Monaten bis fünf Jahren „erschießen“ lt. der Medienjournaille und deren Anhang als logische Konsequenz mit zu bedenken ist, so handelt es sich also bei einem Vergehen nach §3 Verbotsgesetz, Höchststrafe bis zu 20 Jahren,  um „Lausbubenstreiche“.

Nun gut, so kann ich ja getrost nachträchglich an gegegenwärtige Leserbriefe angelehnte Leserbriefchen verfassen. Schließlich ist „unserer“ Journaille das freiheitliche, pardon, das freie Wort das höchste Gut. Zum Geleit: In den Klammern eine spontane Auswahl an m.E. nach zynischen Leserbriefen zur Causa Merkur in Krems.

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