Fremdenrechtsnovelle – die Versaualmung Gesamtösterreichs?

Alle Jahre wieder, so scheint es, ist es in Österreich notwendig, das Asylrecht zu verschärfen. Auf wessen Zuruf, darüber können mannigfaltige Spekulationen angestellt werden. Kleinformatige Tageszeitungen – ob kostenlos erhältlich oder auch nicht – im Chor mit Mandataren der einen oder anderen Fraktion deren Vertreter sich auch gerne einmal mit Elektroschockpistolen beschießen lassen können so ihre Vorstellung einer segretierten Gesellschaft von einer Rot-Schwarzen Koalition umsetzen lassen.

Da aber auch diesmal keine umfassende Apartheid für Österreich beschlossen wurde, regt sich natürlich schon noch Widerstand gegen die neue Asylrechtsnovelle. So ist auch die Nicht-Zustimmung von der Taser-Fraktionen und deren Abspaltung zu verstehen. Allerdings sei Herr Rosenkranz darauf hingewiesen, dass Tabasco oder Chilli (siehe Link) keine heimische Grundlage haben. Vielleicht sollte er besser mit scharfem Pfefferoni argumentieren, diese erscheinen mir besser integriert.

Der Beschluss der Novelle mit den Stimmen Stimmen der ÖVP und der SPÖ – mit Ausnahme der Abgeordneten Ablinger – zeigt jedenfalls den Weg in die rechte Richtung, mit dem Beschluss ist die Republik endgültig auf dem Weg zur Saualm. Asylwerber_innen dürfen also während des Erstverfahrens den politischen Bezirk in dem sie sich aufhalten, nicht mehr verlassen. Das lässt sich von meiner Seite her nur als weiteren Schritt zur „Versaualmung“ des österreichischen Fremdenrechts werten.

Zum Abschluss noch ein Slogan für die Regierungsparteien als Tipp um in den nächsten Wahlkämpfen der FPÖ auch lyrisch Parole bieten zu können: „Rückwärts immer – Vorwärts nimmer – Die Versaualmung in ihrem Lauf hält weder EuGH noch UNO auf“. Damit die Stimmen dann vielleicht doch noch beim Schmiedl und nicht beim Schmid ganz rechts landen.

Hinterlasse einen Kommentar